Bildrechte einholen
Hinweise vor Benutzung des Vorlagen-Generators
- Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen. Die Zusage eines Elternteils reicht nur, wenn er allein sorgeberechtigt ist.
- Die Einwilligung muss konkret (für jedes Event) sein. Sie nennt, wo die Fotos erscheinen, weist auf den Widerruf hin und verlinkt die Datenschutzhinweise. Ein generelles Einverständnis reicht nicht.
- Social Media braucht einen eigenen Hinweis. Die Sektion hat keine volle Kontrolle über die Weiterverbreitung.
WhatsApp als Form reicht - aber bitte nur so:
- Ihr macht unten über den Generator den Text
- Kopiert den in den Chat an einen Elternteil (oder in 2 Chats an beide Elternteile - oder einen Gruppenchat)
- An ein Elternteil (z. B. die Mama): Diese muss den Beitrag an den Papa weiterleiten. Der muss mit "Einverstanden" (oder ähnlich) antworten. Mama muss Euch das Einverständnis schicken + Euch einen Screenshot mit dem Einverständnis von Papa schicken. → Ihr müsst den Chat sichern (Sprich Screenshot machen und via Webseite an Geschäftsstelle senden.) Es muss der Text + Antwort auf dem Screenshot zu sehen sein!
- An beide Erziehungsberechtigte: Von beiden Chats jeweils einen Screenshot machen und via Webseite an Geschäftsstelle senden. Es muss der Text + Antwort auf dem Screenshot zu sehen sein!
Hinweis-Generator
Wir [name1] und [name2] willigen ein, dass die Sektion Deggendorf des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. die am [fotodatum] bei [fotoort] aufgenommenen Fotos mit der / den abgebildeten Person(en) [fotonamen] im Sektionsheft (Print/PDF), auf www.alpenverein-deggendorf.de sowie auf Instagram und Facebook veröffentlicht.
Uns ist bekannt, dass in sozialen Netzwerken veröffentlichte Bilder von Dritten gespeichert, kopiert und weiterverbreitet werden können und dass die Plattformbetreiber (Meta) die Bilder nach eigenen Bedingungen, ggf. auch außerhalb der EU, verarbeiten. Die Sektion hat darauf keinen Einfluss.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Sektion löscht die Beiträge dann von ihren Kanälen; bereits gedruckte Hefte sowie Kopien durch Dritte sind davon nicht erfasst. Datenschutzhinweise: https://www.alpenverein-deggendorf.de/datenschutz.
Uns ist bekannt, dass in sozialen Netzwerken veröffentlichte Bilder von Dritten gespeichert, kopiert und weiterverbreitet werden können und dass die Plattformbetreiber (Meta) die Bilder nach eigenen Bedingungen, ggf. auch außerhalb der EU, verarbeiten. Die Sektion hat darauf keinen Einfluss.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Sektion löscht die Beiträge dann von ihren Kanälen; bereits gedruckte Hefte sowie Kopien durch Dritte sind davon nicht erfasst. Datenschutzhinweise: https://www.alpenverein-deggendorf.de/datenschutz.
Ich [name1] willige ein, dass die Sektion Deggendorf des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. die am [fotodatum] bei [fotoort] aufgenommenen Fotos mit der / den abgebildeten Person(en) [fotonamen] im Sektionsheft (Print/PDF), auf www.alpenverein-deggendorf.de sowie auf Instagram und Facebook veröffentlicht.
Uns ist bekannt, dass in sozialen Netzwerken veröffentlichte Bilder von Dritten gespeichert, kopiert und weiterverbreitet werden können und dass die Plattformbetreiber (Meta) die Bilder nach eigenen Bedingungen, ggf. auch außerhalb der EU, verarbeiten. Die Sektion hat darauf keinen Einfluss.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Sektion löscht die Beiträge dann von ihren Kanälen; bereits gedruckte Hefte sowie Kopien durch Dritte sind davon nicht erfasst. Datenschutzhinweise: https://www.alpenverein-deggendorf.de/datenschutz.
Uns ist bekannt, dass in sozialen Netzwerken veröffentlichte Bilder von Dritten gespeichert, kopiert und weiterverbreitet werden können und dass die Plattformbetreiber (Meta) die Bilder nach eigenen Bedingungen, ggf. auch außerhalb der EU, verarbeiten. Die Sektion hat darauf keinen Einfluss.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Sektion löscht die Beiträge dann von ihren Kanälen; bereits gedruckte Hefte sowie Kopien durch Dritte sind davon nicht erfasst. Datenschutzhinweise: https://www.alpenverein-deggendorf.de/datenschutz.
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Detaillierte rechtliche Hinweise zum Thema
Ohne Einwilligung keine Veröffentlichung
- Fotos von Kindern und Jugendlichen dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden (§ 22 KUG, DSGVO).
- Die Einwilligung muss vor der Veröffentlichung vorliegen.
- Im Zweifel gilt: nicht veröffentlichen.
Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen
- Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen beide zustimmen. Die Zusage eines Elternteils reicht nicht.
- Grundlage ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021 (Az. 1 UF 74/21). Dort hatte nur der Vater zugestimmt, und die Mutter bekam recht.
- Die Zusage nur eines Elternteils genügt ausschließlich, wenn dieser allein sorgeberechtigt ist. Das solltet ihr kurz nachfragen.
- Ist ein Elternteil selbst mit auf dem Foto, braucht ihr zusätzlich seine eigene Einwilligung für sein Bild.
- Bei älteren Jugendlichen (Faustregel: ab ca. 14 Jahren) holt ihr zusätzlich die Zustimmung der oder des Jugendlichen ein.
Form: WhatsApp reicht, muss aber nachweisbar sein
- Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Eine Einwilligung per WhatsApp oder E-Mail ist wirksam.
- Die Sektion muss die Einwilligung aber nachweisen können.
- Speichert den Chat als Screenshot oder Export und schickt Ihn der Geschäftsstelle (in Zukunft: ladet ihn in der Webseite hoch)
- Für wiederkehrende Fälle (Gruppen, Freizeiten) ist ein Formular per E-Mail oder auf Papier sauberer als WhatsApp.
Die Einwilligung muss konkret sein
Ein pauschales „passt, dürft ihr verwenden“ reicht nicht. Die Einwilligung muss enthalten:
- welche Fotos gemeint sind (Anlass, Datum),
- wo sie veröffentlicht werden: Sektionsheft (Print/PDF), Webseite, Instagram, Facebook usw.,
- einen Hinweis zu Social Media (siehe Punkt 5),
- einen Hinweis auf das Widerrufsrecht (siehe Punkt 6),
- einen Link zu den Datenschutzhinweisen der Sektion.
Social Media: keine volle Kontrolle
Die Eltern müssen wissen, dass bei Instagram und Facebook (Meta) Folgendes gilt:
- Dritte können Bilder speichern, teilen oder abfotografieren, und die Sektion kann das nicht verhindern.
- Meta verarbeitet die Bilder nach eigenen Bedingungen, gegebenenfalls auch außerhalb der EU.
- Löscht die Sektion einen Beitrag, sind Kopien durch Dritte davon nicht erfasst.
Widerruf
- Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Nach einem Widerruf löscht ihr die Beiträge von den Sektionskanälen und verwendet die Bilder nicht mehr.
- Bereits gedruckte Hefte sind davon ausgenommen.
- Einen Widerruf gebt ihr sofort an die Geschäftsstelle bzw. die Verantwortlichen für Heft und Social Media weiter.
In der Veröffentlichung: So wenig persönliche Angaben wie möglich
- Nennt höchstens den Vornamen des Kindes.
- Zeigt nichts, woran man Schule, Wohnort oder Adresse erkennen kann (Schulgebäude, Namensschilder, Straßenschilder o. Ä.).